Berufsbild Bauzeichner |
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Nun, zunächst natürlich einmal zeichnen, und zwar Technisches, wobei sich gerade hier zur Zeit ein völliger Umbruch abzeichnet. Das herkömmliche Handwerkszeug: Reißbrett, Lineale, Schablonen, Bleistift, Tuschefüller ... wird immer mehr - wie könnte es anders sein - durch Computer abgelöst. Man nennt das neudeutsch "CAD - Computer Aided Design" (computerunterstütztes Zeichnen/Entwerfen ...). In einigen Jahren werden die Computer die Zeichenbretter vollständig verdrängt haben.
Und was wird gezeichnet? Da es verschiedene Fachrichtungen (Hochbau, Ingenieurbau, Tiefbau) gibt läßt sich die Antwort darauf pauschal gar nicht so einfach geben. Es hängt auch sehr von Motivation und persönlichen Fähigkeiten des/der Bauzeichners/in ab.
Grundsätzlich geht es - sowohl in der Entwurfs- als auch in der Realisierungsphase - um die technische Darstellung von Bauwerken. Im Hochbau um die zeichnerische Darstellung der architektonischen Konzeption (Entwurfsphase) und der Ausführungsdetails (Realisierungsphase) von Gebäuden. Im Ingenieurbau steht das Tragwerk (das sind die Bauteile, die einem Bauwerk seine Standsicherheit geben) von Bauwerken im Vordergrund. Hier geht es fast ausschließlich um Realisierung. Das heißt: Die tragenden Bauteile müssen exakt und detailliert dargestellt werden, so daß die Handwerker auf den Baustellen die Tragwerke der Bauwerke danach errichten können. Typische Bauwerke sind: Gebäude jeder Art, Brücken, Wasserbauwerke (z.B. Becken, Kläranlagen), Anlagebauten ... Im Tiefbau geht es um die funktionelle Konzeption von Bauwerken (Entwurfsphase) und um Ausführungsdetails von Tiefbauten, z.B. Straßen, Be- und Entwässerungsanlagen ...
Je nach Motivation und Qualifikation wird der/die Bauzeichner/in die Tätigkeiten unter eingehender Anleitung bis hin zur weitgehend eigenständigen Projektbearbeitung verrichten.
Natürlich ist es mit dem Zeichnen alleine nicht getan! Vielfältige organisatorische und verwaltungstechnische Arbeiten gehören fest in das Berusbild Bauzeichner/Bauzeichnerin.
Von der rechtlichen Seite her gesehen ist mindestens der Hauptschulabschluß erforderlich. Natürlich sind weitergehende Bildungsabschlüsse wie Mittlere Reife und Abitur von Vorteil.
Die weiteren Kriterien sind:
- Kreativität
- gute Auffassungsgabe
- räumliches Vorstellungsvermögen
- Zuverlässigkeit
- Organisationstalent
Im Gegensatz zu den Handwerksberufen, die mit der Meisterausbildung eine weitergehende Karrieresteigerung ermöglichen, bietet der Beruf des Bauzeichners/der Bauzeichnerin von Haus aus keine derartige Möglichkeit.
Das heißt allerdings nicht, daß damit alle weiteren Karrieremöglichkeiten versperrt wären!
Zum einen besteht die Möglichkeit, zum weitgehend selbständigen Projektsachbearbeiter (Konstrukteur) aufzusteigen. Zum anderen kann sich eine Ausbildung zum/zur Techniker/in anschließen oder - falls keine Hochschulreife vorliegt nach Besuch eine Fachoberschule - die Möglichkeit des Ingenieurstudiums.
Die rechtlichen Grundlagen für die Berufsausbildung sind im "Berufsbildungsgesetz" festgeschrieben.
Der Ausbildungsberuf Bauzeichner/Bauzeichnerin wird auf der Grundlage des "Berufsbildungsgesetzes" in einer "Verordnung über die Berufsausbildung" staatlich anerkannt. In der Verordnung werden Umfang und Modalitäten der Zwischen- und Abschlußprüfung festgelegt.
In dem Ausbildungsrahmenplan, der als Anlage Bestandteil der "Verordnung über die Berufsausbildung" ist, werden die betrieblich zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse benannt und zeitliche Richtwerte für deren Vermittlung angegeben.
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Geht der Ausbildung ein nach landesrechtlichen Vorschriften eingeführtes Berufsbildungsjahr voraus, beginnt die Ausbildung mit dem zweiten Ausbildungsjahr.
Die Ausbildungsdauer kann, soweit Ausbildende und Auszubildende dies vertraglich vereinbaren, in folgenden Fällen verkürzt werden:
- bei der Mittlerer Reife als Vorbildung um ein halbes Jahr
- bei der Hochschulreife als Vorbildung um ein ganzes Jahr
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Abschlußprüfung, sofern der/die Auszubildene überdurchschnittliche Leistungen zeigt.
Die Berufsausbildung findet im Rahmen eines sogenannten dualen Systems, das heißt auf zwei Schienen, statt.
Die allgemeinbildenden Kenntnisse und die grundsätzlichen fachtheoretischen Kenntnisse werden durch die Berufsschule vermittelt, und zwar durch die für den ausbildenden Betrieb zuständige Schule. Für unseren Standort Bürstadt ist das die "Peter-Behrens-Schule" in Darmstadt.
Weitergehende theoretische Kenntnisse und die praktischen Fertigkeiten werden durch den ausbildenden Betrieb vermittelt. Dieser kann sich zur Vermittlung spezieller Kenntnisse und Fertigkeiten weiterer Betriebe bedienen. In unserem Ingenieurbüro zum Beispiel leisten die Auszubildenden zur Vermittlung handwerklicher Fertigkeiten regelmäßig Baustellenpraktika ab. Wir haben aber auch schon Auszubildende fremder Ausbildungsbetriebe zeitlich befristet übernommen, um spezielle Kenntnisse zu vermitteln, die in deren Ausbildungsbetrieben nicht vermittelt werden können.
Die Ausbildungsverträge werden zwischen dem ausbildenden Betrieb (Ausbildender) und dem Ausbildenden geschlossen.
Die Industrie- und Handelskammer Darmstadt (IHK) ist zuständig für die Zulassung der Ausbildenden und Ausbilder (nicht Jeder kann ausbilden!), überprüft die Ausbildungsverträge, genehmigt diese und überwacht das gesamte Ausbildungsverhältnis. Vor ihr werden auch die Zwischenprüfungen (2. Ausbildungsjahr) und die Abschlußprüfungen abgelegt.
| IHK Darmstadt | |
| azubi-online.com | |
| Arbeitsamt | |
| Bundesministerium für Arbeit | |
| Bundswirtschaftsministerium | |
| Bundesinstitut für Berufsbildung | |
| Berufsbildende Schule BBS Syke |
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